Wahlzeitraum 1. Oktober bis 30. November 2026

JAV-Wahl 2026: Voraussetzungen, Größe, Wahlverfahren und Auszählung

Alle zwei Jahre wählen Jugendliche und Auszubildende ihre Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Hier finden Wahlvorstand und Betriebsrat das Wichtigste auf einen Blick – von der Frage, ob überhaupt gewählt wird, bis zur öffentlichen Auszählung.

Stand: 4. Oktober 2026 · Lesezeit etwa 8 Minuten

Zählbuddy für JAV-Wahlen: in Kürze

Die digitale Auszählung von JAV-Wahlen ist in Zählbuddy angekündigt, aber noch nicht verfügbar. Merken Sie sich die Funktion jetzt vor – wir informieren Sie, sobald Sie sie nutzen können.

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Wahlzeitraum 2026

Die regelmäßigen Wahlen der JAV finden alle zwei Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt (§ 64 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). 2026 ist ein regulärer Wahlturnus. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre; sie beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder – falls noch eine JAV im Amt ist – mit dem Ablauf von deren Amtszeit und endet spätestens am 30. November des Jahres der regelmäßigen Wahlen (§ 64 Abs. 2 BetrVG).

Den Wahlvorstand und seinen Vorsitz bestellt der Betriebsrat spätestens acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit der JAV (§ 63 Abs. 2 Satz 1 BetrVG), im vereinfachten Wahlverfahren spätestens vier Wochen vorher (§ 63 Abs. 4 Satz 2 BetrVG). Dem Wahlvorstand muss mindestens eine Person angehören, die nach § 8 BetrVG wählbar ist (§ 38 Satz 2 WO). Wer die Fristen im Blick behalten will, findet in unserer Checkliste für den Wahlvorstand die Aufgaben rund um den Wahltag.

Wann wird eine JAV gewählt?

Eine JAV wird in Betrieben gewählt, in denen in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt sind, die

  • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder
  • zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 60 Abs. 1 BetrVG).

Beide Gruppen werden zusammengezählt. Eine 23-jährige Auszubildende zählt also genauso mit wie ein 17-jähriger Beschäftigter ohne Ausbildungsvertrag. „In der Regel“ meint die übliche Beschäftigtenzahl, nicht einen zufälligen Stichtag mit ungewöhnlich vielen oder wenigen Beschäftigten.

Die JAV arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen: Er bestellt den Wahlvorstand, und die JAV hält ihre Sitzungen nach Verständigung des Betriebsrats ab (§ 63 Abs. 2, § 65 Abs. 2 BetrVG). Gibt es im Betrieb keinen Betriebsrat, sollten Sie die Lage vor einer JAV-Wahl gesondert prüfen lassen.

Wahlberechtigung und Wählbarkeit

Wer?Norm
Wahlberechtigtalle Arbeitnehmer des Betriebs unter 18 Jahren und alle zur Berufsausbildung Beschäftigten – Auszubildende also unabhängig vom Alter§ 61 Abs. 1, § 60 Abs. 1 BetrVG
Wählbaralle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind§ 61 Abs. 2 Satz 1 BetrVG
Nicht wählbarMitglieder des Betriebsrats sowie Personen, denen infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit fehlt, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen§ 61 Abs. 2 Satz 2 und Satz 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 Satz 3 BetrVG

Wer während der Amtszeit 25 Jahre alt wird oder die Ausbildung beendet, bleibt bis zum Ende der Amtszeit Mitglied der JAV (§ 64 Abs. 3 BetrVG).

Größe der JAV nach § 62 Abs. 1 BetrVG

Wie viele Mitglieder die JAV hat, richtet sich nach der Zahl der in der Regel beschäftigten Jugendlichen und Auszubildenden im Sinne von § 60 Abs. 1 BetrVG – nicht nach der Größe der Gesamtbelegschaft.

Jugendliche und Auszubildende (in der Regel)Mitglieder der JAV
5 bis 20 1
21 bis 50 3
51 bis 150 5
151 bis 300 7
301 bis 500 9
501 bis 700 11
701 bis 1.000 13
mehr als 1.000 15

Die JAV soll sich möglichst aus Vertretern der verschiedenen Beschäftigungsarten und Ausbildungsberufe zusammensetzen (§ 62 Abs. 2 BetrVG). Schneller geht's mit dem JAV-Größe-Rechner: Zahl eingeben, Mitgliederzahl, Wahlverfahren und Mindestsitze ablesen.

Geschlecht in der Minderheit (§ 62 Abs. 3 BetrVG)

Besteht die JAV aus mindestens drei Mitgliedern, muss das Geschlecht, das unter den Jugendlichen und Auszubildenden in der Minderheit ist, mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein (§ 62 Abs. 3 BetrVG). Das ist der entscheidende Unterschied zur Betriebsratswahl: Bezugsgröße sind nur die Arbeitnehmer nach § 60 Abs. 1 BetrVG, nicht die gesamte Belegschaft.

Berechnet werden die Mindestsitze wie beim Betriebsrat nach dem Höchstzahlverfahren des § 5 WO, das über § 38 Satz 1 WO entsprechend gilt.

Beispiel

Ein Betrieb hat 40 Auszubildende, davon 12 Frauen und 28 Männer. Die JAV hat drei Mitglieder. Teilt man 28 und 12 jeweils durch 1, 2, 3, ergeben sich die Teilzahlen 28, 14, 9,33 (Männer) und 12, 6, 4 (Frauen). Die drei höchsten sind 28, 14 und 12 – auf die Frauen entfällt eine Höchstzahl. Frauen erhalten also mindestens einen Sitz. Nachrechnen können Sie das im Geschlechterquote-Rechner.

Wahlverfahren

Die JAV wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt (§ 63 Abs. 1 BetrVG). Über § 63 Abs. 2 Satz 2 BetrVG gelten unter anderem die Regeln zu Verhältnis- und Mehrheitswahl (§ 14 Abs. 2 BetrVG), zur öffentlichen Stimmauszählung (§ 18 Abs. 3 BetrVG), zur Wahlanfechtung (§ 19 BetrVG) und zu den Wahlkosten (§ 20 BetrVG) entsprechend.

Jugendliche und AuszubildendeVerfahrenNorm
5 bis 100vereinfachtes Wahlverfahren (Mehrheitswahl auf einer Wahlversammlung)§ 63 Abs. 4 BetrVG, § 40 Abs. 1 WO
101 bis 200allgemeines Verfahren; vereinfachtes Verfahren kann zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber vereinbart werden§ 63 Abs. 5 BetrVG, § 40 Abs. 2 WO
mehr als 200allgemeines Verfahren§§ 38, 39 WO

Allgemeines Verfahren

Sind mehr als drei Mitglieder zu wählen und wird nicht im vereinfachten Verfahren gewählt, erfolgt die Wahl aufgrund von Vorschlagslisten (§ 39 Abs. 1 WO). Gibt es mehrere gültige Listen, ist es eine Listenwahl: Die Stimme kann nur für eine Liste abgegeben werden (§ 39 Abs. 2 WO). Gibt es nur eine gültige Liste, wählen die Beschäftigten Personen aus dieser Liste – eine Mehrheitswahl nach §§ 20 bis 23 WO (§ 39 Abs. 3 WO). Auf den Stimmzetteln steht dann auch der Ausbildungsberuf der Bewerberinnen und Bewerber.

Vereinfachtes Verfahren

Im vereinfachten Verfahren gilt § 36 WO entsprechend (§ 40 Abs. 1 WO): Der vom Betriebsrat bestellte Wahlvorstand erlässt ein Wahlausschreiben, Wahlvorschläge sind spätestens eine Woche vor der Wahlversammlung schriftlich einzureichen, gewählt wird auf einer Wahlversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Wer an der Wahlversammlung nicht teilnehmen kann, erhält auf Verlangen Gelegenheit zur nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe (§ 36 Abs. 4, § 35 WO). Details erklärt der Ratgeber vereinfachtes Wahlverfahren.

Ablauf der Auszählung

Für die Auszählung gelten dieselben Grundsätze wie bei der Betriebsratswahl: Der Wahlvorstand zählt unverzüglich nach Abschluss der Wahl öffentlich aus, stellt das Ergebnis in einer Niederschrift fest und gibt es bekannt (§ 18 Abs. 3 BetrVG i. V. m. § 63 Abs. 2 Satz 2 BetrVG). Bei der Mehrheitswahl bedeutet das konkret:

  1. Briefwahlumschläge zu Beginn der öffentlichen Sitzung behandeln (§ 39 Abs. 4 i. V. m. § 26 WO).
  2. Urne öffnen, Stimmzettel entnehmen, Gültigkeit prüfen (§ 21 i. V. m. § 14 Abs. 1 Satz 2 WO).
  3. Stimmen je Bewerberin und Bewerber zusammenzählen (§ 21 WO).
  4. Zuerst die Mindestsitze des Geschlechts in der Minderheit nach Stimmenzahl besetzen, dann die übrigen Sitze unabhängig vom Geschlecht (§ 22 Abs. 1 und 2 WO).
  5. Bei Stimmengleichheit um den letzten Sitz: Losentscheid (§ 22 Abs. 3 WO).
  6. Niederschrift anfertigen, unterschreiben und die Gewählten zwei Wochen lang durch Aushang bekannt machen (§§ 23, 16 Abs. 2, 18 WO).

Wie Sie das im Detail organisieren, zeigt der Ratgeber Stimmauszählung bei der Betriebsratswahl.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten der Wahl trägt der Arbeitgeber. Das folgt aus § 63 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, der § 20 BetrVG für die JAV-Wahl für entsprechend anwendbar erklärt; nach § 20 Abs. 3 BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten der Wahl. Auch die Arbeitszeit, die für die Stimmabgabe oder die Arbeit im Wahlvorstand erforderlich ist, darf nicht vom Entgelt abgezogen werden (§ 20 Abs. 3 Satz 2 BetrVG). Für die laufende Arbeit der gewählten JAV verweist § 65 Abs. 1 BetrVG auf § 40 BetrVG.

Zählbuddy für die JAV-Wahl

Bei der Betriebsratswahl zählen in Zählbuddy zwei Teams jeden Stapel unabhängig, der Wahlvorstand klärt Abweichungen, und am Ende stehen Mindestsitze, Losentscheide und ein Ergebnisprotokoll als PDF und Excel. Dieser Ablauf soll auch für JAV-Wahlen zur Verfügung stehen – mit den Mindestsitzen nach § 62 Abs. 3 BetrVG, bezogen auf die Jugendlichen und Auszubildenden.

Noch nicht verfügbar – jetzt vormerken

Die JAV-Funktion ist angekündigt, aber noch nicht freigeschaltet. Wählen Sie im Kontaktformular auf der Startseite „JAV-Wahl“ aus, dann melden wir uns, sobald sie bereitsteht. Bis dahin helfen Ihnen der JAV-Größe-Rechner und der Geschlechterquote-Rechner kostenlos bei der Vorbereitung.

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Häufige Fragen zur JAV-Wahl

Wann findet die JAV-Wahl 2026 statt?

Die regelmäßigen JAV-Wahlen finden alle zwei Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt (§ 64 Abs. 1 BetrVG) – also auch vom 1. Oktober bis 30. November 2026. Den genauen Wahltag legt der Wahlvorstand im Wahlausschreiben fest.

Ab wie vielen Auszubildenden wird eine JAV gewählt?

In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die jünger als 18 Jahre sind oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 60 Abs. 1 BetrVG). Jugendliche und Auszubildende werden dabei zusammengezählt.

Wer darf die JAV wählen?

Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die jünger als 18 Jahre sind oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 61 Abs. 1 i. V. m. § 60 Abs. 1 BetrVG). Auszubildende sind also unabhängig vom Alter wahlberechtigt.

Wer kann in die JAV gewählt werden?

Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 61 Abs. 2 BetrVG). Betriebsratsmitglieder können nicht gewählt werden. Nicht wählbar ist außerdem, wem infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit fehlt, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen (§ 61 Abs. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Satz 3 BetrVG).

Gilt bei der JAV eine Geschlechterquote?

Ja. Das Geschlecht, das unter den Jugendlichen und Auszubildenden (§ 60 Abs. 1 BetrVG) in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein, wenn die JAV aus mindestens drei Mitgliedern besteht (§ 62 Abs. 3 BetrVG). Bezugsgröße ist nicht die gesamte Belegschaft.

Wer trägt die Kosten der JAV-Wahl?

Der Arbeitgeber. § 63 Abs. 2 Satz 2 BetrVG erklärt § 20 BetrVG für entsprechend anwendbar; nach § 20 Abs. 3 BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten der Wahl.

Kann ich Zählbuddy schon für die JAV-Wahl nutzen?

Noch nicht. Die Unterstützung für JAV-Wahlen ist angekündigt und kommt in Kürze. Über das Kontaktformular auf der Startseite können Sie sie jetzt vormerken; wir melden uns, sobald sie verfügbar ist.