Geschlechterquote im Betriebsrat berechnen
Wie viele Sitze stehen dem Geschlecht in der Minderheit mindestens zu? Geben Sie die Zahl der Frauen und Männer und die Größe des Betriebsrats ein – der Rechner wendet das Höchstzahlverfahren nach § 5 WO an und zeigt die komplette Tabelle. Alles läuft in Ihrem Browser, es werden keine Daten übertragen.
Ihre Angaben
Ergebnis
Höchstzahlentabelle
Zahlen der Frauen und Männer geteilt durch 1, 2, 3 … – die 7 höchsten Teilzahlen sind markiert (Rang in Klammern).
| Teiler | Frauen (30) | Männer (70) |
|---|---|---|
| 1 | 30 (3.) | 70 (1.) |
| 2 | 15 (6.) | 35 (2.) |
| 3 | 10 | 23,33 (4.) |
| 4 | 7,5 | 17,5 (5.) |
| 5 | 6 | 14 (7.) |
| 6 | 5 | 11,67 |
| 7 | 4,29 | 10 |
Höchstzahl mit Sitz Losentscheid um den letzten Sitz
So rechnet der Rechner
Nach § 15 Abs. 2 BetrVG muss das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Wie das „zahlenmäßige Verhältnis“ in Sitze umgerechnet wird, regelt § 5 WO – mit dem Höchstzahlverfahren nach d'Hondt, das sonst für die Verteilung von Sitzen auf Listen verwendet wird:
- Der Wahlvorstand stellt fest, welches Geschlecht in der Minderheit ist (§ 5 Abs. 1 Satz 1 WO).
- Die Zahlen der am Tag des Erlasses des Wahlausschreibens im Betrieb beschäftigten Frauen und Männer werden nebeneinandergestellt und jeweils durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt (§ 5 Abs. 1 Satz 3 WO).
- Aus allen Teilzahlen werden so viele Höchstzahlen ausgesondert, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind (§ 5 Abs. 2 Satz 1 WO).
- Das Geschlecht in der Minderheit erhält so viele Mindestsitze, wie Höchstzahlen auf es entfallen (§ 5 Abs. 2 Satz 2 WO).
- Fällt die niedrigste noch in Betracht kommende Höchstzahl auf beide Geschlechter zugleich, entscheidet das Los, welchem Geschlecht dieser Sitz zufällt (§ 5 Abs. 2 Satz 3 WO).
Der Rechner vergleicht die Teilzahlen exakt als Brüche. So wird ein Gleichstand auch dann erkannt, wenn die Dezimaldarstellung gerundet ist.
Beispiel: 70 Männer, 30 Frauen, 7 Sitze
Die Teilzahlen der Männer lauten 70, 35, 23,33, 17,5, 14, 11,67 und 10, die der Frauen 30, 15, 10 und 7,5. Die sieben höchsten sind 70, 35, 30, 23,33, 17,5, 15 und 14. Zwei davon (30 und 15) entfallen auf die Frauen – sie erhalten also mindestens zwei Sitze.
Beispiel mit Losentscheid: 60 Männer, 40 Frauen, 4 Sitze
Die Teilzahlen lauten 60, 30, 20 (Männer) und 40, 20 (Frauen). Sicher vergeben sind 60, 40 und 30. Um den vierten Sitz konkurrieren die Teilzahl 20 der Männer und die Teilzahl 20 der Frauen – hier entscheidet das Los, ob die Frauen einen oder zwei Mindestsitze erhalten. Ein Betriebsrat mit vier Mitgliedern kommt in der Staffel des § 9 BetrVG zwar nicht vor, das Beispiel zeigt aber anschaulich, wie ein Losfall entsteht.
Wann gibt es keine Mindestsitze?
- Der Betriebsrat hat weniger als drei Mitglieder (§ 15 Abs. 2 BetrVG).
- Frauen und Männer sind gleich viele – dann gibt es kein Geschlecht in der Minderheit.
- Auf das Minderheitsgeschlecht entfällt keine Höchstzahl, etwa weil es nur sehr wenige Beschäftigte stellt.
Was bedeuten die Mindestsitze bei der Auszählung?
Die Mindestsitze stehen im Wahlausschreiben (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 WO). Bei der Personenwahl werden nach der Auszählung zuerst die Mindestsitze mit Angehörigen des Geschlechts in der Minderheit nach ihrer Stimmenzahl besetzt, danach die übrigen Sitze unabhängig vom Geschlecht (§ 22 WO). Wie das am Auszählungstag abläuft, lesen Sie im Ratgeber Stimmauszählung bei der Betriebsratswahl. Zählbuddy übernimmt diese Verteilung bei der Ergebnisermittlung automatisch.
Bei der Jugend- und Auszubildendenvertretung gilt dieselbe Rechnung (§ 62 Abs. 3 BetrVG, § 38 WO i. V. m. § 5 WO). Bezugsgröße sind aber nur die Jugendlichen und Auszubildenden im Sinne von § 60 Abs. 1 BetrVG – nicht die gesamte Belegschaft. Geben Sie also deren Zahlen ein oder nutzen Sie gleich den JAV-Größe-Rechner.
Rechner auf Ihrer Website einbinden
Sie betreuen Betriebsräte, schreiben für eine Gewerkschaft oder pflegen das Intranet? Verlinken Sie den Rechner gern. Kopieren Sie dazu einfach diesen Link – ein iframe ist nicht nötig:
<a href="https://zaehlbuddy.de/geschlechterquote-rechner" title="Mindestsitze nach § 15 Abs. 2 BetrVG berechnen">Geschlechterquote-Rechner für die Betriebsratswahl (Zählbuddy)</a>
Häufige Fragen
Ab wie vielen Betriebsratsmitgliedern gilt die Geschlechterquote?
Ab drei Mitgliedern (§ 15 Abs. 2 BetrVG). Ein einköpfiger Betriebsrat ist von der Mindestquote nicht betroffen.
Welche Zahlen muss ich eingeben?
Die Zahlen der am Tag des Erlasses des Wahlausschreibens im Betrieb beschäftigten Frauen und Männer (§ 5 Abs. 1 Satz 3 WO) und die Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder nach § 9 BetrVG.
Was passiert, wenn die niedrigste Höchstzahl auf Frauen und Männer gleichzeitig fällt?
Dann entscheidet das Los darüber, welchem Geschlecht dieser Sitz zufällt (§ 5 Abs. 2 Satz 3 WO). Der Rechner zeigt diesen Fall an und nennt die Mindestsitze mit und ohne den Sitz aus dem Losentscheid.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Der Rechner läuft vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben an einen Server übertragen.
Zählbuddy berechnet die Mindestsitze bei jeder Betriebsratswahl mit, verteilt die Sitze nach § 22 WO, erkennt Stimmengleichheit für den Losentscheid und erstellt das Ergebnisprotokoll als PDF und Excel.
