Häufige Fragen

Digitale Stimmauszählung: Ist das zulässig – und wie funktioniert es?

Antworten auf die Fragen, die Wahlvorstände vor dem Einsatz von Zählbuddy am häufigsten stellen: zur Rolle des Wahlvorstands, zum Datenschutz, zum Ablauf am Auszählungstag und zu den Kosten.

Zulässigkeit und Verantwortung

Ist eine digitale Stimmauszählung bei der Betriebsratswahl zulässig?

Die Wahlordnung schreibt nicht vor, mit welchen Hilfsmitteln gezählt wird. Sie verlangt, dass der Wahlvorstand die Stimmen öffentlich auszählt, die Gültigkeit der Stimmzettel prüft und das Ergebnis feststellt (§ 18 Abs. 3 BetrVG, §§ 13, 14, 21 WO). Eine Software wie Zählbuddy unterstützt dabei als Zählhilfe – die Feststellungen trifft weiterhin der Wahlvorstand. Wichtig: Zählbuddy ist keine Online-Wahl. Gewählt wird weiterhin mit Stimmzetteln aus Papier (§ 11 Abs. 1 Satz 2 WO).

Wer entscheidet, wenn eine Software mitzählt?

Immer der Wahlvorstand. Er entscheidet über die Gültigkeit jedes Stimmzettels, über Abweichungen zwischen den Zählteams und darüber, welche Zählung gilt. Den Losentscheid führt er selbst durch. Zählbuddy erfasst, rechnet und dokumentiert, ersetzt aber keine dieser Entscheidungen. Maßgebliche Grundlage bleiben die Papier-Stimmzettel.

Wie bleibt die Auszählung öffentlich?

Die Zählteams arbeiten wie gewohnt an den Tischen mit den Papier-Stimmzetteln, Zuschauer können zusehen (§ 18 Abs. 3 BetrVG, § 13 WO). Zusätzlich kann der Wahlvorstand eine Live-Ansicht des Zwischenstands über einen Freigabe-Link anzeigen, zum Beispiel per Beamer. Der Link funktioniert nur, solange der Wahlvorstand ihn freigegeben hat, und lässt sich jederzeit widerrufen.

Datenschutz und Daten

Welche Daten speichert Zählbuddy?

Zählbuddy speichert keine Wählerdaten – keine Wählerliste und keine Namen von Wählerinnen und Wählern. Gespeichert werden die Angaben zur Wahl (zum Beispiel Name, Datum, Zahl der Sitze und die Zahl der Frauen und Männer für die Mindestsitze), die Bewerberinnen und Bewerber mit Name und Geschlecht, die Zählteams sowie die erfassten Stimmzettel ohne Bezug zu einer wählenden Person: welche Bewerber auf einem Stimmzettel angekreuzt sind oder ob er ungültig ist.

Wo werden die Daten gespeichert?

Auf Servern in Deutschland. Für die Verarbeitung im Auftrag schließen Sie mit uns einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung und im AVV.

Wann werden die Daten gelöscht?

Sie können eine Wahl oder Ihr gesamtes Konto in der Datenverwaltung selbst endgültig löschen; vorher lassen sich die Daten exportieren. Eine automatische Löschung nach Zeitablauf erfolgt derzeit nicht. Datensicherungen werden nach den Angaben in unserer Datenschutzerklärung nach 30 Tagen überschrieben. Die Papier-Stimmzettel und die Wahlniederschrift bewahrt der Betriebsrat unabhängig davon mindestens bis zum Ende seiner Amtszeit auf (§ 19 WO).

Ablauf der Auszählung

Was passiert, wenn die beiden Teams unterschiedlich gezählt haben?

Zählbuddy vergleicht beide Zählungen eines Stapels: die Zahl der gültigen Stimmzettel und die Stimmen je Bewerber. Stimmen sie überein, ist der Stapel bestätigt. Weichen sie ab, wird der Stapel für den Wahlvorstand markiert und die Differenz je Bewerber angezeigt. Der Wahlvorstand kann eine der beiden Zählungen übernehmen oder den Stapel selbst nachzählen.

Welche Geräte brauchen wir?

Ein Gerät mit aktuellem Webbrowser je Zählteam – Tablet, Smartphone oder Laptop – und eines für den Wahlvorstand. Eine Installation ist nicht nötig.

Was passiert, wenn das Internet ausfällt?

Zählbuddy benötigt eine Internetverbindung; einen Offline-Modus gibt es nicht. Jeder erfasste Stimmzettel wird sofort auf dem Server gespeichert, bereits gespeicherte Eingaben bleiben also erhalten. Die Live-Verbindung baut sich nach einer Unterbrechung automatisch neu auf. Planen Sie für den Auszählungstag ein stabiles WLAN und als Reserve zum Beispiel einen mobilen Hotspot ein. Die Papier-Stimmzettel bleiben in jedem Fall die maßgebliche Grundlage.

Wie werden Briefwahlstimmen erfasst?

Der Wahlvorstand behandelt die Briefwahlumschläge zu Beginn der öffentlichen Auszählung nach § 26 WO und legt die Stimmzettel aus ordnungsgemäßen Umschlägen in die Wahlurne. Danach werden sie zusammen mit den übrigen Stimmzetteln gezählt – in Zählbuddy also genauso erfasst wie alle anderen. Die Prüfung der Freiumschläge und Erklärungen erfolgt durch den Wahlvorstand außerhalb von Zählbuddy.

Wie funktioniert der Losentscheid?

Zählbuddy erkennt, wenn Stimmengleichheit über einen Sitz oder die Reihenfolge entscheidet, und zeigt an, dass ein Losentscheid nötig ist. Gelost wird nicht von der Software, sondern vom Wahlvorstand – zum Beispiel mit Losen aus einem Behälter. Das Ergebnis wird mit der ziehenden Person und dem Zeitpunkt erfasst. Ein Losentscheid kann nur mit Begründung widerrufen werden und bleibt im Protokoll sichtbar.

Welche Exporte gibt es?

Ein Ergebnisprotokoll als PDF und eine Excel-Datei, jeweils mit Stimmen je Bewerber, gültigen und ungültigen Stimmzetteln, Mindestsitzen, Gewählten, Ersatzmitgliedern, Losentscheiden und Unterschriftsfeldern. Dazu kommen Stapel- und Zählrundenprotokolle sowie ein Aktivitätenprotokoll. Das Ergebnisprotokoll ist die Grundlage für die Wahlniederschrift, die der Wahlvorstand selbst anfertigt und unterschreibt (§§ 16, 23 WO).

Umfang und Kosten

Unterstützt Zählbuddy auch die Listenwahl?

Zählbuddy ist für die Personenwahl (Mehrheitswahl) gebaut: im vereinfachten Wahlverfahren und im regulären Verfahren mit nur einer Vorschlagsliste. Die Sitzverteilung einer Listenwahl nach dem Höchstzahlverfahren (§ 15 WO) berechnet Zählbuddy nicht.

Was kostet Zählbuddy und wer bezahlt es?

Zählbuddy kostet einen Einmalpreis je Paket, ohne Abo. Die aktuellen Preise finden Sie auf der Preisseite und im Bestellprozess. Die Kosten der Wahl trägt nach § 20 Abs. 3 BetrVG der Arbeitgeber; für die Bestellung durch das Unternehmen gibt es den Kauf auf Rechnung.

Kann ich Zählbuddy für die JAV- oder SBV-Wahl nutzen?

Noch nicht. JAV- und SBV-Wahlen sind angekündigt und folgen in Kürze. Sie können die Funktion über das Kontaktformular auf der Startseite vormerken; wir melden uns, sobald sie verfügbar ist.

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