JAV-Größe berechnen
Wird in Ihrem Betrieb eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt – und wenn ja, mit wie vielen Mitgliedern und in welchem Verfahren? Geben Sie die Zahl der Jugendlichen und Auszubildenden ein. Optional berechnet der Rechner auch die Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit.
Ihre Angaben
Ergebnis
Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
Höchstzahlentabelle
Zahlen der Frauen und Männer geteilt durch 1, 2, 3 … – die 3 höchsten Teilzahlen sind markiert (Rang in Klammern).
| Teiler | Frauen (12) | Männer (28) |
|---|---|---|
| 1 | 12 (3.) | 28 (1.) |
| 2 | 6 | 14 (2.) |
| 3 | 4 | 9,33 |
Höchstzahl mit Sitz Losentscheid um den letzten Sitz
So wird die Größe der JAV bestimmt
Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gibt es in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die jünger als 18 Jahre sind oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 60 Abs. 1 BetrVG). Beide Gruppen werden zusammengezählt; Auszubildende zählen also unabhängig vom Alter. Aus dieser Zahl ergibt sich die Größe der JAV nach der Staffel des § 62 Abs. 1 BetrVG:
| Jugendliche und Auszubildende (in der Regel) | Mitglieder |
|---|---|
| 5 bis 20 | 1 |
| 21 bis 50 | 3 |
| 51 bis 150 | 5 |
| 151 bis 300 | 7 |
| 301 bis 500 | 9 |
| 501 bis 700 | 11 |
| 701 bis 1.000 | 13 |
| mehr als 1.000 | 15 |
„In der Regel“ bedeutet: Maßgeblich ist die übliche Zahl der Beschäftigten, nicht ein zufälliger Stichtag.
Welches Wahlverfahren gilt?
Das Wahlverfahren hängt ebenfalls von der Zahl der Jugendlichen und Auszubildenden ab:
- 5 bis 100: Die JAV wird im vereinfachten Wahlverfahren gewählt (§ 63 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 40 Abs. 1 WO) – nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl auf einer Wahlversammlung. Der Betriebsrat muss den Wahlvorstand spätestens vier Wochen vor Ablauf der Amtszeit bestellen (§ 63 Abs. 4 Satz 2 BetrVG).
- 101 bis 200: Grundsätzlich gilt das allgemeine Verfahren; Wahlvorstand und Arbeitgeber können aber das vereinfachte Verfahren vereinbaren (§ 63 Abs. 5 BetrVG, § 40 Abs. 2 WO).
- Mehr als 200: allgemeines Verfahren. Sind mehr als drei Mitglieder zu wählen, wird aufgrund von Vorschlagslisten gewählt; bei mehreren gültigen Listen ist es eine Listenwahl, bei nur einer Liste eine Mehrheitswahl (§ 39 Abs. 1 bis 3 WO).
Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
Hat die JAV mindestens drei Mitglieder, muss das Geschlecht, das unter den Jugendlichen und Auszubildenden in der Minderheit ist, mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein (§ 62 Abs. 3 BetrVG). Gerechnet wird mit dem Höchstzahlverfahren nach § 5 WO (über § 38 WO): Die Zahlen der Frauen und Männer unter den Jugendlichen und Auszubildenden werden durch 1, 2, 3 … geteilt, die höchsten Teilzahlen erhalten die Sitze. Die Rechnung erklärt der Geschlechterquote-Rechner ausführlich.
Im Beispiel oben (40 Auszubildende, 12 Frauen, 28 Männer) hat die JAV drei Mitglieder. Die drei höchsten Teilzahlen sind 28 und 14 (Männer) sowie 12 (Frauen) – die Frauen erhalten mindestens einen Sitz.
Wer wählt, wer kann gewählt werden?
Die Zahl, die Sie oben eingeben, ist zugleich die Zahl der Wahlberechtigten: Wählen dürfen alle Arbeitnehmer des Betriebs unter 18 Jahren und alle zur Berufsausbildung Beschäftigten (§ 61 Abs. 1 BetrVG). Der Kreis der Wählbaren ist größer: Gewählt werden können alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und alle Auszubildenden – nicht aber Mitglieder des Betriebsrats (§ 61 Abs. 2 BetrVG). Die regelmäßigen JAV-Wahlen finden alle zwei Jahre vom 1. Oktober bis 30. November statt (§ 64 Abs. 1 BetrVG).
Und dann?
Mit der Größe der JAV kann der Wahlvorstand das Wahlausschreiben vorbereiten. Was danach bis zur Auszählung zu tun ist, lesen Sie im Ratgeber JAV-Wahl 2026 und in der Checkliste für den Wahlvorstand.
Die Unterstützung für JAV-Wahlen ist angekündigt, aber noch nicht verfügbar. Merken Sie sie jetzt vor.
Jetzt vormerkenHäufige Fragen
Wer zählt für die Größe der JAV mit?
Alle in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und alle, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 60 Abs. 1 BetrVG). Auszubildende zählen unabhängig von ihrem Alter mit.
Wie viele Mitglieder hat die JAV höchstens?
Fünfzehn – bei mehr als 1.000 Jugendlichen und Auszubildenden (§ 62 Abs. 1 BetrVG).
Muss bei der JAV-Wahl das vereinfachte Wahlverfahren angewendet werden?
Bei in der Regel 5 bis 100 Jugendlichen und Auszubildenden ja (§ 63 Abs. 4 BetrVG, § 40 Abs. 1 WO). Bei 101 bis 200 können Wahlvorstand und Arbeitgeber es vereinbaren (§ 63 Abs. 5 BetrVG). Darüber gilt das allgemeine Verfahren.
Gilt die Geschlechterquote auch bei einer einköpfigen JAV?
Nein. Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit gibt es erst, wenn die JAV aus mindestens drei Mitgliedern besteht (§ 62 Abs. 3 BetrVG).
